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Begleitwort.

Herr Rudolf Lebius zwingt mich durch seine allerneuesten Kabalen, den beifolgenden Schriftsatz, der eigentlich nur für das Berufungsgericht bestimmt war, derjenigen Oeffentlichkeit zu übergeben, an die er sich mit Vorliebe zu wenden pflegt, wenn es gilt, Tatsachen zu verschleiern oder gar gleich in das Gegenteil zu verkehren. Er hat in diesem Fache, welche er gradezu genial beherrscht, schon fast Uebermenschliches geleistet, aber das, was heut in seinem „Bund“ und in den von ihm genasführten Blättern steht, übertrifft ihn selbst und alle seine bisherigen Meisterstücke. Es gilt die Privatklage, die ich gegen ihn erhob, weil er mich einen „geborenen Verbrecher“ genannt hatte, und die jetzt in der zweiten Instanz zur Entscheidung liegt.

Er hat vor Zeugen den großen, selbstbewußten Ausspruch getan: „Ich bin ein ganz bedeutendes forensisches Talent; sobald ich vor Gericht zu sprechen anfange, sind die Richter alle mein!“ Und wirklich, es gelang ihm in der ersten Instanz, ein Unikum von Doppelurteil zu erzielen, welches in der Geschichte der Rechtsprechung wohl kaum seines Gleichen hat: Er wurde bestraft und wieder freigesprochen. Die forensische Kunst des Herrn Lebius bestand in diesem Falle darin, den Richter ohne Zeugenvernehmung und Beweiserhebung glauben zu machen, daß er unter dem Schutz des § 193 gehandelt habe, indem die „berechtigten Interessen“ meiner geschiedenen Frau von ihm wahrgenommen worden seien.

Er hatte nämlich Frau Pollmer, die als meine geschiedene Frau nun wieder ihren Mädchennamen zu tragen hat, an sich gelockt, um sie für seine prozessualen Zwecke gegen mich auszunützen. Sie war von mir durch eine lebenslängliche Jahresrente von 3000 Mark gegen alle Not und Sorge sichergestellt worden und lebte in Weimar das angenehme Leben einer freien Dame, die sich glücklich fühlt und keinen anderen Lebenszweck mehr hat, als sich zu amüsieren. Da kam Herr Lebius, den sie gar nicht kannte und von dem sie nicht ahnte, daß er sich die Aufgabe gestellt hat, mich, ihren früheren Mann, „totzumachen“. Er begann, „ihre Interessen wahrzunehmen“. Er versprach ihr alles Mögliche, besonders viel Geld, wohl hundert Mark pro Monat, auf Lebenszeit. Sie ging in die Falle. Kaum hatte sie das getan, so ließ er sie durch seinen Schwager, einen gewesenen Rechtsanwalt, verleiten, auf ihre Rente zu verzichten. Sie gehorchte und geriet dadurch völlig in seine Hand. Aber das war ihm noch nicht genug. Er ließ sie ihre Schmucksachen versetzen, damit die Welt denken sollte, daß sie durch mich einem so tiefen, schweren Elende verfallen sei. Hierauf mußte sie für ihn gegen mich tätig sein. Er forschte sie nach den intimsten Verhältnissen meines und ihres Lebens aus, um dies in seinen Prozessen und Zeitungsartikeln gegen mich zu verwenden. Sie mußte wichtige, für das Gericht bestimmte Schriftsätze unterschreiben, deren eigentlichen Zweck und Tragweite sie gar nicht ahnte. Es kam vor, daß sie sich unter Tränen weigerte, dieser Forderung nachzukommen, aber doch gezwungen wurde, es zu tun. Aber dafür bekam sie nicht etwa die versprochenen monatlichen hundert Mark, sondern sie mußte von dem leben, was sie sich von Bekannten borgte, in Summa 1500 Mark. Er lieh ihr zwar nach und nach die Kleinigkeit von 200 Mark, verlangte dann aber 300 zurück. Da sah sie denn doch endlich ein, was für einem Mann sie in die Hänge geraten war. Sie hielt es nicht länger aus. Sie bereute. Sie sehnte sich, von ihm wieder freizukommen. Sie schickte ihre Freundin, die großherzoglich sächsische Kammersängerin Selma vom Scheidt zu mir und ließ mich um Verzeihung und Wiederherstellung des früheren Verhältnisses bitten. Sie war nicht die eigentlich Schuldige, sondern nur die Verführte; ich verzieh. Aber nun bezieht sie anstatt der früheren 3000 Mark nur noch 2400 Mark, hat ihre Schmucksachen einzulösen und 1500 Mark Schulden zu bezahlen. Das verdankt sie dem „Vertreter ihrer Interessen“, Herrn Rudolf Lebius! Wie

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er diese „ihre Interessen“ vertreten hat, ist daraus zu ersehen, daß er ihr, der durch ihn Verarmten, nichts gab, sondern Bettelbriefe an vornehme Freunde von mir schrieb, um unter dem Vorgeben, daß ich meine frühere Frau so arm gemacht habe, Geld zu erlangen. Er hatte auch wirklich Erfolg, ich aber die Schande. Auch suchte er eine meiner Schwestern in Hohenstein auf, damit sie mich zur Zahlung des Geldes treibe, welches er meiner geschiedenen Frau versprochen hatte, aber es ihr zu zahlen niemals gewillt gewesen war. Ich wiederhole: Das nannte er, „ihre Interessen vertreten“! Und dafür forderte er den Schutz des Paragra­phen 193!

Als er sah, daß ihm sein Opfer entkommen war, schrieb er an die genannte Kammersängerin einen zornigen Brief, in dem er mich einen „geborenen Verbrecher“ nannte und verwegener Weise sich rühmte, auf Anraten seines Anwaltes Frau Pollmer veranlaßt zu haben, ihr Geschmeide zu versetzen. Die Dame sandte mir den Brief, und ich verklagte Lebius.

Für den Verstand des Laien lag und liegt nun die Sache so: Der Angeklagte hat gerichtlich nachzuweisen, daß ich noch jetzt ein Verbrecher sei und daß ich als Verbrecher geboren sei. Er hat also zu zeigen, daß mir das Verbrechen angeerbt ist, daß meine Vorfahren Verbrecher waren. Aber hiervon war in der Verhandlung der ersten Instanz mit keinem Worte die Rede, und als Lebius behauptete, die „Interessen der Frau Pollmer“ vertreten zu haben und ich wiederholt dazwischenrief „das ist ja gar nicht wahr!“, wurde ich nicht gehört, wurde kein Beweis erhoben und kein Zeuge gefragt, sondern der Richter klappte die Akten zu und ging mit den Schöffen hinaus, das Urteil zu fällen.

Ich wiederhole, daß weder eine Beweiserhebung noch eine Zeugenvernehmung stattgefunden hat. Nur Behauptungen wurden aufgestellt. Diese Behauptungen gipfelten darin, daß ich in den sächsischen Wäldern Räuberhauptmann gewesen sei und mit meiner Bande eine Menge von Schandtaten verübt habe. Ein gewisser Krügel, Gartenarbeiter in Ernstthal, sollte der Gewährsmann des Herrn Lebius hierfür sein. Ich verklagte diesen Krügel, obgleich ich überzeugt war, daß er nur der Verführte, Lebius aber der Hauptschuldige, der spiritus rector des ganzen Lügengewebes sei. Die Verhandlung, welche am 9. d. M. in Hohenstein-Ernstthal stattfand, hat dies vollauf bestätigt. Lebius hat sich wiederholt in der dortigen Gegend, die meine Heimat ist, herumgeschlichen, um Böses über mich zu erfahren. Er hat Geld dafür geboten. Da ist er zu Krügel gekommen, hat aber nur dessen Hauswirtin angetroffen, zu dieser hat er sofort gesagt: „Krügel kann sich bei mir viel Geld verdienen, wenn er das tut, was ich will!“ Als er Krügel dann fand, ist er mit ihm in den Gasthof gegangen, hat ihm Bier und einige Fünfpfennig-Zigarren gegeben und ihm für das, was er von ihm erfuhr, fünf Mark bezahlt. Hierauf ist er zum Glasermeister Beyer gegangen, hat ihm Geschriebenes über mich vorgezeigt und ihm eine gute Belohnung — wohl zehn Mark — versprochen, wenn er das Geschriebene mit seinem Namen unterzeichne. Es steht nur da, daß Karl May Räuberhauptmann gewesen sei. Beyer und dessen Frau aber haben ihn hinausgewiesen. Er hat noch viele andere Leute belästigt und sich von da an wiederholt in der Stadt und deren Nähe herumgetrieben. Am Tage vor der Verhandlung war Krügel von Berlin aus per Depesche für Nachmittag 1 Uhr 20 Minuten in das Hohensteiner Wirtshaus zu Lebius bestellt. Beide blieben volle sieben Stunden beisammen, und auch dann ist Krügel noch nicht nach Hause gegangen. Während der Verhandlung befragt, was Lebius ihm in diesen sieben Stunden bezahlt oder versprochen habe, antwortete er, das komme auf den Erfolg der Verhandlung an; er könne das also erst dann sagen, wenn sie vorüber sei. Der Rechtsanwalt Krügels wurde von Lebius bezahlt — — eine Summe von ca. 100 Mark, und erhielt von Lebius die Instruktionen.

Am Abend vor der Verhandlung kamen gegen zehn Uhr zwei Frauen zu mir in das Hotel. Sie waren sehr erregt. Sie suchten Krügel. Er hatte aus Angst gedroht, sich das Leben zu nehmen. Die eine war seine Frau. Sie jammerte und weinte. Sie klagte Lebius an, so große Schande über die ganze Familie gebracht zu haben. Sie bat mich, ihren Mann zu schonen. Lebius sei heut auch bei ihr gewesen. Er

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habe ihr 20 Mark geboten, damit sie ihren Mann im Lebius’schen Sinne bearbeite. Sie aber habe das Geld zurückgewiesen und gesagt, sie sei eine ehrliche Frau, sie verzichte auf solches Geld. Da hatte er lachend geantwortet, da sei er anders als sie; er würde sogar fünf Pfennige nehmen, wenn sie ihm dafür angeboten würden. Die andere Frau war Krügels Schwägerin. Auch bei ihr war Lebius gewesen. Er hatte ihr versprochen, sie sehr gut zu belohnen, falls sie vor Gericht auch nur ein paar Worte in dem Sinne sage, wie er es wünsche. Sie war nämlich auch als Zeugin geladen.

In der Stadt herrschte große Aufregung gegen Lebius. Während der Verhandlung sagte kein einziger Zeuge günstig für ihn aus, und nach der Beendigung derselben wurde er auf der Straße von der Bevölkerung öffentlich ausgepfiffen. Ich hatte diese Privatklage nur zu dem Zweck erhoben, mir Klarheit darüber zu verschaffen, wer der Schuldige sei, um ihn dann fassen zu können. Das Resultat war, daß von den ca. 20 Klagepunkten nur fünf auf Krügel haften blieben. Dieser erklärte: „Das andere Alles und auch die Ausschmückung hat Lebius dazugemacht“. Das genügte mir. Ich zog also die andren Punkte alle zurück, um Herrn Lebius in Berlin damit zu fassen. Sie gehörten nun nicht mehr in das Hohensteiner Schöffengericht, sondern vor die Berliner Berufungskammer. Die fünf auf Krügel haften gebliebenen Punkte aber wurden als unwahr bewiesen. Er nahm sie zurück, und ich drang nicht auf Strafe, weil er der Verführte war. So wurde der Wunsch seiner armen Frau erfüllt. Er mußte die Gerichtskosten auf sich nehmen und durfte dann gehen.

Herr Lebius hatte die feste Absicht gehabt, die Verhandlung vertagen zu lassen, natürlich aus Angst vor der Entscheidung. Da hat er sich freilich zu viel zugetraut. Daß er gar nicht gefragt worden ist, daß überhaupt kein Mensch ihn beachtet oder gar mit ihm gesprochen hat, das bringt sein großes, forensisches Talent in zornige Wallung. Dieser Zorn treibt nicht nur in der heutigen Num­mer 33 seines „Bund“, sondern auch anderweit sonderbare Blüten. Ich habe in dem beifolgenden Schriftsatz eine Auswahl von Unwahrheiten gesammelt, nicht alle, die aus dem Munde und der Feder des Herrn Lebius bei seinen immerwährenden Angriffen auf mich geflossen sind. Es sind ih­rer 416. Es kommen heute neue hinzu:

Er behauptet, daß von Krügels und seiner Seite der Prozeß nicht vorbereitet worden sei. Und doch hat Krügel seine Schriftsätze aus Berlin von Lebius bezogen; beide haben ihre Zeugen benannt, und Lebius hat Wochen vorher die Umgegend abgeklopft und unsicher gemacht! Sogar mit dem Rechtsanwalt wurde der Preis verhandelt. Er verlang­te 100 Mark. Ist das „nicht vorbereitet“? Ferner sollen die eigentlichen Zeugen nicht geladen gewesen sein. Die sollen nun zur Berufungsverhandlung geladen werden. Wen aber läßt er da laden? Einen Cardauns in Bonn, einen Niedersedlitzer Rechtsanwalt, einen bayrischen Klosterpater und einen hohenzollernschen Klosterpater! Also Leute, die mit der Beleidigung, um die es sich in dieser Privatklage handelt, gar nichts zu tun haben! Wer sind nun „die eigentlichen Zeugen“? Niemand! Er hat keine! Er kann die Punkte, die auf ihn gefallen sind und die er nun zu beweisen hat, ebenso wenig beweisen, wie Krügel die seinigen, denn sie sind erlogen; es gibt da gar keine Zeugen. Um das zu vertuschen, zieht er andere Anschuldigungen und andere Zeugen herbei, die mit den zu beweisenden Räuberhauptmännereien gar nicht in Beziehung stehen. Krügel sagte während seiner Befragung: „Ich habe Lebius veralbert.“ Demgemäß lautet jetzt heut die Frage: „Will Herr Lebius nun etwa seinerseits die Zeitungen, die Leser und alle sonst Leichtgläubigen ebenso veralbern wie Krügel ihn?“ Will er denen, die nicht alle werden, noch immer weißmachen, daß er für seine Räuberlügen noch Zeugen in petto habe?

Eine weitere, fast unglaubliche Lüge ist es, wenn er behauptet, daß ich es sei, der ihn verfolge. Meinen Privatklagen gegen ihn ist stets ein beleidigender Artikel oder eine ganze Reihe von Preßangriffen seinerseits gegen mich vorausgegangen. Und was seinen Indianer Brant Sero betrifft, so verdient Herr Lebius für diese Posse, die er sich mit ganz Deutschland erlaubt hat, eine extra hohe Strafe. Wo werden die Vorträge gemacht und zugestutzt, die Brant Sero hält? Weiß Herr Lebius nicht, daß Miß

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Grace Ford halbe Nächte lang gesessen hat, für Brant Sero zu schreiben? Kennt Herr Lebius seine eigene Schreibmaschine nicht, die doch der „Indianer“ so genau kennt? Warum läßt Herr Lebius Herrn Brant Sero sagen, daß ein Indianer eher kämpft als küßt, und dann legt dieser Indianer in der Dunkelheit, wo er das Gas aufschrauben soll, den Arm um Fräu­lein L. F. und verlangt, sie küssen zu dürfen? Warum erzählt der Indianer seinen jungen Begleiterinnen im Lunapark, Niemand dürfe wissen, daß er Lebius kenne, weil er vor Gericht das beschwören müsse? Weiß Herr Lebius, wozu und von wem der Indianer jetzt sein Geld bezieht? Warum müssen in der Pension der Potsdamer Straße, wo Brant Sero wohnt, die Wirtin und ihre „Töchter“ lügen, daß sie Herrn Lebius nicht kennen, und dann erzählt seine eigene Frau, daß er mit ihr sehr häufig dort verkehrt und sogar an den Mahlzeiten teilnimmt? Warum bezahlt Herr Lebius nicht die Schulden seines roten Freundes und Bundesgenossen? Warum habe ich es getan, weit über 300 Mark, aus reiner Liebe zur roten Rasse, für Brant Sero, der mich ohne allen Grund befeindet, nur weil Herr

Wie kommt Herr Lebius dazu, in einem Atem von der „May’schen Verlogenheit“ und von der Ernstthaler „Scheinklage“ zu sprechen? Warum hat er wiederholt zu Krügel gesagt, daß dieser sich ja nicht fürchten solle, wenn er auch zum „Sitzen“ käme; Herr Lebius würde seine Familie so lange, bis er wieder aus dem Gefängnis käme, mit 18 Mark wöchentlich unterstützen, ungefähr Krügels Wochenverdienst? Gibt man solche Versprechungen bei einer „Scheinklage“? Nun, wo er nichts bekommen hat, erzählt Krügel ohne Scheu, daß Herr Lebius ihm sehr viel Geld versprochen habe, wenn die Verhandlung gut ausfalle! Er werde dann keine Sorge mehr haben! Bietet man solche Summen, wenn es sich um eine „Scheinklage“ handelt? Oder gar, wenn man überhaupt „nicht vorbereitet ist“ und die „eigentlichen Zeugen“ gar nicht geladen hat?

Daß ich der katholischen Kirche, der sozialdemokratischen Parteikasse und noch vielen Privatpersonen Versprechungen für mein Testament gemacht habe, solche raffinierte Lügen können nur im Kopfe eines Lebius entstehen. Ebenso echt Lebius ist die Lüge, daß ich im Hohensteiner Gasthof meine Zimmer telegraphisch bestellt und auf meine Kosten mit Linoleum habe auslegen lassen. Auch die Unwahrheiten, daß ich „umgeben von meinen Freunden“ im Verhandlungsaale erschienen sei und das meine ganze Familie Alles aufgeboten habe, dem Prozeß einen ehrenvollen Ausgang zu sichern. Meine blutarmen Verwandten haben ganz und gar keinen Einfluß. Ich habe nur mit meinen beiden Schwestern gesprochen, und zwar auch nur erst nach der Verhandlung; eher hatte ich keine Zeit. Und von aller Welt bin ich gebeten worden, Krügel ja nicht etwa laufen, sondern streng bestrafen zu lassen; er sei längst reif dazu. Daß ich ihm trotzdem verzieh, war also ganz und gar nicht der „ehrenvolle Ausgang“, den man sich dort wünschte.

Auch daß ich nach der Verhandlung mit „meinem Anhang und meinen Anwälten nach dem ersten Weinrestaurant“ gegangen sei, um dort eine „Siegesfeier“ zu veranstalten, ist eine Lüge. Mein Hohensteiner Rechtsanwalt Dr. Haubold mußte als Stellvertreter des verreisten Bürgermeisters sofort nach dem Rathause. Mein Berliner Anwalt Dr. Puppe machte einen Spaziergang, um das Städtchen nebst Umgebung kennen zu lernen, und ich ging mit meiner Frau nach meinem Zimmer, wo ich zwei Stunden lang sehr angestrengt mit der Feder gearbeitet habe. Das ist die „Siegesfeier“! Und da spricht Herr Lebius von meiner, nicht aber von seiner Verlogenheit! Diese beispiellose Dreistigkeit bildet den näheren Grund für mich, die Liste der Lebiusschen Unwahrheiten hier zu veröffentlichen. Es ist allerhöchste Zeit dazu! Durch die Benennung der vier Zeugen, deren Namen er jetzt schnell in den Zeitungen veröffentlicht, soll nur sein Unvermögen, seine Behauptungen zu beweisen, verdunkelt werden. Hoffentlich nimmt die Berufungskammer diesen Beschluß, der nur zu unabsehbaren Verschleppungen führen kann, wieder zurück.

Radebeul, im August 1910.Karl May.